Einberufen einer Sitzung:
Der Bürgermeister beruft eine Vorstandssitzung (mind. alle 2 Monate) und die Gemeinderatssitzung (mind. 1x/Vierteljahr) ein.
Wann muss eine Sitzung einberufen werden:
Auf Verlangen
der Aufsichtsbehörde
eines Drittels der Mitglieder (des Gemeinderats, des Gemeindevorstands, eines Ausschusses)
Verlangen von Tagesordnungspunkten:
Prinzipiell bestimmt der Bürgermeister, welche Punkte auf die Tagesordnung kommen. Es ist die freie Entscheidung des Bürgermeisters, Themen der Opposition auf die Tagesordnung zu setzen.
Zum Verlangen von Tagesordnungspunkten benötigt es eine 1/3 Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor der Sitzung gestellt werden.
(In der Gemeinde Gnadendorf sind 19 Gemeinderäte vertreten, 1/3 Mehrheit von 19 sind 6,3. Es wird dann auf 6 abgerundet. Es würde somit 6 Mandatare brauchen, um fix Anträge auf die Tagesordnung zu bekommen!!!!!!)
Es besteht dann immer noch die Möglichkeit einen Dringlichkeitsantrag zu stellen!
Dringlichkeitsantrag:
kann von einem jeden Gemeinderat gestellt werden
die Einbringung erfolgt vor Beginn der Sitzung
schriftlich mit Begründung der Einbringung
Verlesung durch Antragsteller
es gibt keine Beratung, sondern sofortiger Beschluss
der Bürgermeister darf sich dazu nicht äußern, er darf nur abstimmen lassen und unterbrechen
Jeder Gemeinderat hat bei der Sitzung das Recht sich zu Wort zu melden und Fragen zu stellen, auch Kritik kann als Frage formuliert werden. Fragen müssen vom Bürgermeister beantwortet werden.
Um einen Antrag zu beschließen, müssen 2/3 des Gemeinderats bei der Sitzung anwesend sein.
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