Allgemeine Informationen: NÖ Gemeindeordnung 1973

Der Bürgermeister beruft eine Vorstandssitzung (mind. alle 2 Monate) und die Gemeinderatssitzung (mind. 1x/Vierteljahr) ein.

Wann muss eine Sitzung einberufen werden:

Auf Verlangen

  • der Aufsichtsbehörde

  • eines Drittels der Mitglieder (des Gemeinderats, des Gemeindevorstands, eines Ausschusses)

Verlangen von Tagesordnungspunkten:

Prinzipiell bestimmt der Bürgermeister, welche Punkte auf die Tagesordnung kommen. Es ist die freie Entscheidung des Bürgermeisters, Themen der Opposition auf die Tagesordnung zu setzen.

Zum Verlangen von Tagesordnungspunkten benötigt es eine 1/3 Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor der Sitzung gestellt werden.

(In der Gemeinde Gnadendorf sind 19 Gemeinderäte vertreten, 1/3 Mehrheit von 19 sind 6,3. Es wird dann auf 6 abgerundet. Es würde somit 6 Mandatare brauchen, um fix Anträge auf die Tagesordnung zu bekommen!!!!!!)

Es besteht dann immer noch die Möglichkeit einen Dringlichkeitsantrag zu stellen!

Dringlichkeitsantrag:

  • kann von einem jeden Gemeinderat gestellt werden

  • die Einbringung erfolgt vor Beginn der Sitzung

  • schriftlich mit Begründung der Einbringung

  • Verlesung durch Antragsteller

  • es gibt keine Beratung, sondern sofortiger Beschluss

  • der Bürgermeister darf sich dazu nicht äußern, er darf nur abstimmen lassen und unterbrechen


Jeder Gemeinderat hat bei der Sitzung das Recht sich zu Wort zu melden und Fragen zu stellen, auch Kritik kann als Frage formuliert werden. Fragen müssen vom Bürgermeister beantwortet werden.

Um einen Antrag zu beschließen, müssen 2/3 des Gemeinderats bei der Sitzung anwesend sein.


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