Website-Icon GnaDe – Die Gnadendorfer Demokraten

Gemeinderatssitzung vom 09.06.2022

Die wichtigsten Informationen in Zusammenfassung…

Vor Beginn der Tagesordnung informiert der Bürgermeister darüber, dass am 31.05.2022 von der GnaDe ein Initiativantrag zur Volksbefragung (Soll das Altstoffsammelzentrum, also unser Bauhof, in der Gemeinde Gnadendorf an seinem bisherigen Standort bestehen bleiben?)  am Gemeindeamt abgegeben wurde.

Dieser Antrag werde momentan überprüft, ob alle Unterschriften dem Hauptwohnsitz zugeordnet werden können. Es seien mehr Unterschriften als benötigt, abgegeben worden.

Bei der nächsten Gemeinderatssitzung im Herbst wird der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen und die genaue Fragestellung erarbeiten. Danach folgen gesetzliche Fristen und Vorgaben, welche die Volksabstimmung betreffen.

Ebenso erwähnte unser Bürgermeister, dass er das Abstimmungsergebnis akzeptieren werde, da sonst eine Volksbefragung wenig Sinn mache.

Auf die gestellten Fragen der GnaDe (Kostenbeteiligung des zentralen WSZ Stronsdorf, Adaptierungskosten Bauhof Gnadendorf, …) gab es keine Antworten, da lt. unserem Bürgermeister der Prüfbericht für den Bauhof Gnadendorf noch immer nicht eingelangt sei. Sobald dieser zur Verfügung steht, werden diverse Fakten und Zahlen im Vorstand erarbeitet, dem Gemeinderat weitergegeben und an einem Informationsabend den GemeindebürgerInnen vorgestellt.

Es beginnt die Tagesordnung….

Es wurde die Empfehlung geäußert den Münzfund, welcher seit Jahren im Gemeindetresor liegt, schätzen zu lassen. Sobald ein Schätzwert vorhanden ist, könne man überlegen, ob diese Münzen veräußert werden sollen. Es gibt Pro und Contra für die Veräußerung des Münzbestandes. Näheres wird noch diskutiert.

Ebenfalls gibt es eine Anfrage, warum die Gemeinde für die Wertstoffrückvergütung (Eisen, …) keine Einnahmen verbuchen konnte. Dieser Anfrage wird nachgegangen und diese an den GAUL weitergeleitet.

Abstimmung: einstimmig

Im März 2022 wurde die Buchhaltung der Gemeinde vom Amt der NÖ Landesregierung überprüft.

Zusammenfassung:

Im Hinblick auf die derzeitige Finanzlage sollten von der Gemeinde jedenfalls folgende Maßnahmen gesetzt werden:

– Vereinbarung von Kassenkrediten für einen längeren Zeitraum bzw. Aufnahme von Verhandlungen zwecks Reduzierung der derzeitigen Kosten

– Neuerliche Befassung des Gemeinderates hinsichtlich der weiteren Verwendung des Münzfundes (z.B. Veräußerung)

– Sachlich richtige Zuordnung der Gebarungen (KG, PV), damit Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinde (z.B. Haushaltspotential, Nachweis der Investitionstätigkeit, etc.) vermieden werden können

– Aufnahme sämtlicher Finanzierungsergebnisse der Projekte lt. RA 2021 sowie Berücksichtigung des Haushaltspotenzials in einem NTVA 2022

– Weitgehende Vermeidung von Darlehensaufnahmen, deren Schuldendienst aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen werden muss

– Erstellung eines aussagekräftigen mittelfristigen Finanzplans

– Auftragsvergaben für Projekte im Investionsnachweis erst nach gesicherter Finanzierung sowie nach Vorliegen aller erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen nach §90 NÖ GO 1973 (vgl. §72a Abs. 9 NÖ GO 1973), wobei weiters darauf zu achten ist, dass der Baufortschritt so weit als möglich auf das tatsächliche Einlangen eventueller Finanzierungsmittel abgestimmt wird

– Kostendeckende Führung des Ansatzes Friedhof bzw. regelmäßige Anpassung der Friedhofsgebühren

– Durchführung eines Mahnwesens lt. den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung

2.4 Abgabenvorschreibung, so. Vorschreibungen

Die Abgabenvorschreibung und das Ausmaß der Rückstände an Abgaben und sonstigen Gebühren haben sich seit der letzten Gebarungsprüfung weiter spürbar verbessert.

Das Ausmaß der Abgabepflichtigen, die ihre laufenden Haus- und Grundbesitzabgaben mittels Bankeinziehungsauftrages entrichten, beläuft sich – wie auch bereits bei der letzten Einschau – auf rd. 25%

Die Außenstände konnten im o.a. Vergleichszeitraum spürbar reduziert werden und wiesen zum Zeitpunkt der Einschau nur bei den Kanalbenützungsgebühren und bei der Grundsteuer B nennenswerte Beträge aus. Um diese positive Entwicklung auch in Zukunft sicher zu stellen, wird empfohlen, weiterhin alle Außenstände regelmäßig und gesetzteskonform (z.B. für Abgaben nach der Bundesabgabenordnung) einzufordern. Abgabenpflichtige, die ihre Abgaben nicht mittels Einziehungsaufträgen begleichen, sollten periodisch an die Möglichkeit der Einrichtung der Abgaben mittels Abbuchungsaufträgen erinnert werden. Auf den Vorteil für die Abgabepflichtigen, der Sicherheit einer termingerechten Entrichtung der Abgaben ohne allfällige Nebengebühren durch Fristversäumnisse sollte in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.

Abstimmung: einstimmig

Es wurden lt. Gemeinde 2 Angebote (EVN und Verbund) eingeholt. Der Verbund kann aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage kein Angebot stellen, so die Information des Bürgermeisters. Da kein Schriftstück des Angebotes vom Verbund vorgelegt wurde, fragte die GnaDe nach, ob wir das Angebot einsehen dürfen. Ein Schriftstück wurde vorgelegt.

Abstimmung: einstimmig

Es wurden lt. Gemeinde 2 Angebote (EVN und Verbund) eingeholt. Der Verbund kann aufgrund der momentanen Wirtschaftslage, keine Angebote stellen. Daher konnte dem Gemeinderat nur ein Angebot der EVN vorgelegt werden.

Abstimmung: 1 Gegenstimme der GnaDe, da das Angebot vom Verbund nicht schriftlich vorgelegt wurde.

Es ist eine Nachmittagsbetreuung für die Kinder der Volksschule geplant. Die Bedarfserhebung hat mit einem Informationsgespräch über die Volksschule/Eltern stattgefunden. Momentan gibt es 10 verbindliche Anmeldungen für das geplante Angebot.

Eine mögliche Räumlichkeit stellt das ehemalige Polizeigebäude in der KG Gnadendorf dar. Bei der Inspektion der schulischen Räume, stellte sich schnell heraus, dass es keine geeignete Möglichkeit der schulischen Nachmittagsbetreuung gäbe, ohne dass eine Aufstockung eines weiteren Geschosses der Volksschule in Anbetracht zu ziehen wäre. Von  einer Aufstockung sieht die Gemeinde aber ab, da es zu kostenintensiv wäre, so unser Bürgermeister.

Der Mietvertrag des ehem. Polizeigebäudes läuft mit dem momentanen Mieter am 01. 09. 2022 aus.

Ab diesem Zeitpunkt könne die Gemeinde mit der Planung des Umbaus (Toilettenanlagen für Buben und Mädchen, …) beginnen.

Kostenvoranschläge bzgl. des geplanten Umbaus gäbe es noch keine, jedoch gibt es diesbezüglich Förderungen, so die Information des Bürgermeisters.

Eine Hortbetreuung koste der Gemeinde rund 50.000 Euro jährlich, wobei es einen Zuschuss von 25.000 Euro geben wird.

Mehr Informationen gibt es zum momentanen Zeitpunkt nicht.

Bis zur Fertigstellung des Umbaus findet die schulische Nachmittagsbetreuung weiterhin im Kindergarten Wenzersdorf statt.

Abstimmung: einstimmig

Hierbei geht es um die Umwidmung des ehemaligen Rübenplatzs in der KG Zwentendorf.

Dieser soll in Bauland umgewidmet werden, da mit der Siedlungsgenossenschaft WAV über die Errichtung von Wohnungen oder Reihenhäusern verhandelt wird.

Der ehem. Rübenplatz wird kaum noch genutzt, daher die Überlegung seitens des Grundstückseigentümers (Gemeinde ist nicht Grundstückseigentümer), die verbaute Fläche besser zu nutzen. Unser Bürgermeister erwähnte, dass eine flächendeckende PV Anlage im Gespräch gewesen wäre, für ihn aber diese Option nicht in Frage käme. Die Überlegung Wohnraum zu schaffen, sei seiner Ansicht nach wesentlich sinnvoller.

Genaueres zu dem Projekt Wohnraumschaffung (Wohnungen oder Reihenhäuser) gäbe es noch nicht. Bei diesem Grundsatzbeschluss gehe es jetzt nur um die Umwidmung in Bauland.

Abstimmung: 3 Gegenstimmen der GnaDe

Die GnaDe sieht die Idee dahinter grundsätzlich als positiv, doch einige Bedenken sehen wir hinter diesem Projekt.

Ist der Bedarf gegeben? Es gibt noch immer genügend Bauplätze in der KG Gnadendorf (bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein einziger Bauplatz in der neu geschaffenen Siedlung West verkauft!).

Das Argument, dass viele junge Erwachsene sich mit den momentanen Baupreiserhöhungen die Errichtung eines Eigenheims nicht leisten können, sei durchaus berechtigt. Da bietet eine Wohnung oder ein Reihenhaus eine mögliche leistbare Alternative.

Die Wohnungen und Reihenhäuser in Gnadendorf sind ein Vorzeigeprojekt, da die Wohnungen vorwiegend von jungen Gnadendorfern bezogen und auch die Reihenhäuser sehr gut angenommen wurden.

Doch leider gibt es auch immer wieder Wohnungssiedlungen, die nicht so hervorragend funktionieren wie die Siedlung in Gnadendorf. Da die Genossenschaften die Wohnungen/Reihenhäuser vermietet, hat die Gemeinde keinerlei Einfluss auf die Vermietung selbst.

Der Bürgermeister sieht die Wohnraumschaffung als gute Möglichkeit, vor allem auch, da die Wohnungsmieter sich mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde melden müssen.

Die GnaDe fordert trotzdem die Notwendigkeit, mit den GemeindebürgerInnen in Kontakt zu treten, ob so ein Projekt vor allem von den jungen GemeindebürgerInnen in Zukunft auch genutzt werden würde. Daher wäre seitens der GnaDe vorher eine Bedarfserhebung notwendig bzw. sinnvoll.

Aus diesen Gründen entschloss sich die GnaDe vorerst gegen diese Umwidmung zu stimmen.

                                                                                                                                   (Karl Valtentin)


Teilen Sie uns im unteren Kommentarfeld Ihre Meinung bzw. Erfahrung dazu mit.
Keine Angst, Ihr Kommentar wird nicht automatisch öffentlich gestellt! Falls Sie diese Äußerung nur uns bekannt geben möchten, schreiben Sie einfach kurz „nur für euch“ dazu. Wir werden Ihre Privatsphäre selbstverständlich respektieren. Wir freuen uns über jedes Feedback.

Die mobile Version verlassen