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GnaDe ortet erhebliche Missstände bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in unserer Gemeinde

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

In diesen Tagen werden wir in unserem Land Zeuge einer verkommenen Politik (Postenschacher, Freunderlwirtschaft, etc.), die uns Bürger nur ohnmächtig und wütend zurücklässt.

Ja, und auch in unserer Gemeinde hat sich in den letzten Jahren eine Politik breit gemacht, von der große Teile unserer Bevölkerung enttäuscht sind.

So wurde seinerzeit vom Bürgermeister keine Volksbefragung bei der Windparkerrichtung zugelassen und sogar eine erfolgte Abstimmung (Volksbefragung) zum Erhalt unseres Bauhofs, die als verbindlich beschlossen wurde, ist einfach ignoriert worden. Diese „Drüberfahrpolitik“ ist strikt abzulehnen. So geht man mit uns Bürgern nicht um!

Nun hat der Bürgermeister seine Kompetenzen bei einer finanziellen Angelegenheit maßlos überschritten, indem er beim Rückbau der Transportwege für die Windkraftanlagen durch den Windparkbetreiber, ohne dazu befugt zu sein, Geschäfte direkt mit der Firma Winter abgeschlossen hat, die der Gemeinde Gnadendorf € 29.300 kosten!  Wer aller davon wirtschaftlich profitiert hat, werden die kommenden Untersuchungen zeigen. Der Bürgermeister hat bisher keinerlei Informationen herausgegeben! (Siehe dazu auch unseren jüngsten Beitrag „Misstrauensantrag gegen den Bürgermeister“)

Am 27. Juli 2026 fand deshalb nach dem Einbringen eines Misstrauensantrags gegen BM Schulz, der am 6. Juli 2026 durch die GnaDe erfolgte, unter der Leitung von Vzbgm. Pfennigbauer eine außerordentliche Gemeinderatssitzung statt, wo mittels Abstimmung entschieden wurde.

Es steht der Verdacht der Untreue (§153 StGB) im Raum.

Im Vorfeld dieser Abstimmung erläuterte GfGR Dr. Sedelmayer (GnaDe) in seinem Statement ausführlich die rechtlichen Hintergründe unseres Antrags. Nachfolgend ein kurzer Auszug:

Zitat Dr. Sedelmayer: „Wir treten hier an, um für eine Korrektheit der Verwaltung in einer Behörde einzutreten. Das ist unsere Aufgabe als Opposition. Es geht nicht darum etwas zuzudecken, nur weil man es immer schon so gemacht hat. Gesetzmäßigkeit ist der mindeste Anspruch, den man an die Amtsträger einer Gemeinde richten darf und das ist das Mindestmaß, das wir erwarten dürfen und das vor allem die Bevölkerung erwarten darf und der sind die Gemeinderäte verpflichtet und nicht dem Bürgermeister. Hier geht es um eine Frage des Rechts“.

Ein hoher Funktionär der ÖVP tätigte einmal den „vielsagenden“ Ausspruch: „Hände falten – Goschn halten!“ Leider halten sich viele Mandatare dieser Partei bei Gemeinderatssitzungen oftmals an diesen unrühmlichen Spruch und befolgen in falsch verstandener Loyalität brav die Vorgaben des BM oder der Partei bei den Abstimmungen, statt ihrem Gewissen und vor allem ihrer Verantwortung zu folgen und für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein.

Trotz des eindringlichen Appells von Dr. Sedelmayer auf korrekte Einhaltung der Verwaltung und der Gesetze gab es zum Misstrauensantrag folgendes, leider nicht überraschendes Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gemeinderäte: 17, abwesende Gemeinderäte: 1

Für den Misstrauensantrag stimmten 5 Gemeinderäte von der GnaDe

Gegen den Misstrauensantrag stimmten 12 Gemeinderäte

Somit stand fest, dass alle anwesenden GR der ÖVP und auch der einzige GR der SPÖ den Misstrauensantrag ablehnten.

ÖVP und SPÖ glauben nach ihrem Abstimmungsverhalten offenbar zur Tagesordnung zurückkehren zu können, da sie dem BM erneut das Vertrauen aussprachen.

Der Verdacht der Untreue seitens des BM (es gilt die Unschuldsvermutung) ist jetzt mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einzubringen. Diese hat den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Konkret geht es hier um den Verdacht der Untreue zu Lasten der Gemeinde Gnadendorf in der Höhe von 29.300 Euro!

Recht muss Recht bleiben!


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